Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietungen und Veranstaltungen

Katze im Busch UG (haftungsbeschränkt) Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Katze im Busch UG (nachfolgend „Vermieter“) zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters an den Kunden (nachfolgend „Mieter“). (2) Vertragspartner ist die Katze im Busch UG, Herner Str. 67, 45699 Herten. (3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 2 Vertragsschluss, Buchung und Anzahlung

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (auch per E-Mail) des vom Vermieter unterbreiteten Angebots durch den Mieter zustande. (2) Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Raummiete fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Termin fest reserviert. Der Restbetrag sowie die vereinbarten Nebenkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu zahlen.

§ 3 Mietdauer und Nutzungszeiten

(1) Die vereinbarte Mietdauer ist bindend. Bei Einzelräumen beträgt die Grundnutzungszeit bis zu 8 Stunden, bei der gesamten Location bis zu 10 Stunden. (2) Überschreitungen der vereinbarten Mietzeit werden mit einem Aufschlag von 10 % der Grundmiete pro angefangene Stunde berechnet. (3) Die maximale Nutzungsdauer endet spätestens um 03:00 Uhr morgens, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt. Aufbau- und Abbauzeiten sind in der vereinbarten Mietzeit enthalten, sofern nicht explizit anders geregelt.

§ 4 Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Räumlichkeiten und Leistungen gemäß Vertrag bereitzuhalten. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die für diese Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. (3) Sofern eine Kaution (Sicherheitsleistung) vereinbart wurde, ist diese vor Veranstaltungsbeginn zu hinterlegen. Die Rückgabe erfolgt nach ordnungsgemäßer Übergabe der Räumlichkeiten und Verrechnung etwaiger Schäden innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung.

§ 5 Rücktritt des Mieters (Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. (2) Bei einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten:
  • Bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Miete zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.
  • Ab 6 Monaten vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Miete sowie 80 % der vereinbarten Zusatzleistungen (z. B. Personalpauschalen, Planungshonorare).
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter ist berechtigt, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, sofern dieser die Pauschalen übersteigt.

§ 6 Rücktritt durch den Vermieter (Höhere Gewalt)

(1) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
  • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. Zweck der Veranstaltung) gebucht werden;
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann.
(2) Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

§ 7 Nutzung, Hausordnung und Sicherheitsvorschriften

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. (2) Veranstaltungen mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder extremistischen Inhalten sind untersagt. (3) Gesetzliche Vorschriften (insb. Jugendschutzgesetz, Lärmschutzverordnung, Nichtraucherschutz) sind strikt einzuhalten. Ab 22:00 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten, um die Nachtruhe der Nachbarschaft zu gewährleisten. (4) Das Mitbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Diese müssen den brandschutztechnischen Anforderungen (DIN 4102-B1) entsprechen.

§ 8 Speisen und Getränke

(1) Das Mitbringen von eigenen Getränken ist grundsätzlich untersagt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung (z. B. gegen Zahlung eines Korkgeldes) getroffen wurde.

(2) Getränkepauschalen gelten für die vertraglich vereinbarte Dauer.

(3) Die Beauftragung von externen Catering-Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

(4) Liegt zwischen dem Vertragsschluss und dem Veranstaltungstermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, behält sich der Vermieter das Recht vor, die vereinbarten Preise für Getränke und Getränkepauschalen im Falle einer nach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung der Einkaufspreise oder Steuern entsprechend der tatsächlichen Kostensteigerung angemessen anzupassen. Beträgt eine solche Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises, steht dem Mieter (unabhängig davon, ob Verbraucher oder Unternehmer) ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.

§ 9 Haftung des Mieters und Versicherung

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Gäste, Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. (2) Der Mieter ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen. (3) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

§ 10 Haftung des Vermieters

(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und seiner Gäste. (2) Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (3) Für eingebrachte Gegenstände, Garderobe oder Wertsachen des Mieters oder seiner Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung (kein Verwahrungsvertrag).

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der DSGVO. (2) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Details, die ihnen durch die Zusammenarbeit bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Textform. (2) Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Recklinghausen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Anbieterkennzeichnung: Katze im Busch UG (haftungsbeschränkt) Herner Str. 67, 45699 Herten Geschäftsführung: [Name einfügen] E-Mail: kontakt@katzeimbusch.de | Tel: 02366 – 93 853 36